Rechtsprechung
   RG, 11.03.1942 - IV B 6/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,397
RG, 11.03.1942 - IV B 6/42 (https://dejure.org/1942,397)
RG, Entscheidung vom 11.03.1942 - IV B 6/42 (https://dejure.org/1942,397)
RG, Entscheidung vom 11. März 1942 - IV B 6/42 (https://dejure.org/1942,397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1942,397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird das Verfahren dadurch unterbrochen, daß der Prozeßbevollmächtigte eines Wehrmachtsangehörigen dessen Vertretung niederlegt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 168, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.02.1965 - V ZB 12/64

    Verfahrensunterbrechung nach Mandatsniederlegung

    Ebenso hat das Reichsgericht den Kläger, dessen Mandat sein Prozeßbevollmächtigter niedergelegt hatte, nicht mehr als "durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten" im Sinne des Art. 1 Abs. 3 der Verordnung vom 1. September 1939 (RGBl I S. 1656) bezeichnet, weil insoweit nichts anderes gelte wie für den Fall des § 232 Abs. 2 ZPO (RGZ 168, 396).
  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51

    Rechtskraft eines Breslauer Ehescheidungsurteils

    Mit Rücksicht auf den Schutz, der der durch die Kriegsereignisse betroffenen Partei durch diese Verordnung gewährt werden soll, tritt die Unterbrechung in jedem Falle ein, sobald der Prozessbevollmächtigte berechtigter- oder unberechtigterweise seine Tätigkeit für die Partei willentlich einstellt (vgl. RGZ 168, 396; RG in DR 44, 587 u 810).
  • BGH, 18.06.1953 - IV ZR 22/53

    Rechtsmittel

    Dem steht nicht entgegen, daß sich gemäß der in § 87 ZPO getroffenen besonderen Regelung in Anwaltsprozessen bis zur Bestellung eines anderen Anwalts noch gewisse Pflichten und Rechte des bisherigen Prozeßbevollmächtigten ergeben (vgl. auch RGZ 160, 378 [380]; 166, 246 [249]; 168, 396 [397]; Rosenberg a.a.O. S. 322; Stein-Jonas 17. Aufl. Anm. II 1 b zu § 232 ZPO).
  • BGH, 13.07.1955 - IV ZR 172/55

    Rechtsmittel

    Die Beklagten haben schliesslich noch zur Sprache gebracht, dass das Reichsgericht unter der Geltung der im 1, Teil Kap II Art. 1 Abs. 2 der VO vom 14. Juni 1932 (RGBl. I, 285 [287]) enthaltenen Vorschrift, nach der die Revision in Ehesachen nur im Falle ihrer Zulassung durch das Oberlandesgericht stattfand, dieses Rechtsmittel trotz Fehlens eines solchen Ausspruchs über die Zulassung unter gewissen Voraussetzungen gleichwohl als statthaft angesehen hat, nämlich dann, wenn das Urteil auf Grund von ausserhalb seiner sachlichen Begründung liegenden Vorschriften nicht hätte ergehen dürfen (RGZ 141, 306 [309]; 168, 396 [397]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht